Die zwei Seiten einer AGB

0 Kommentare / vom 03.05.2012 / in "Themen jetzt"

Auszug der AGB von 500px.com mit der einfachen Erklärung
Auszug der AGB von 500px.com mit der einfachen Erklärung (Screenshot: Jan Uhlenbrok)
61 Seiten hat die Apple iTunes - Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) mittlerweile. 61 Seiten, die natürlich niemand liest, wenn er nur ein kleines Programm für sein iPhone oder iPad herunterladen will. Aber man müsste es eigentlich. Denn immerhin handelt es sich um einen Vertrag, dem man zustimmt. Mit allen Rechten, Pflichten und möglicherweise versteckten Lamas.

Daher: Das schlechte Gewissen, irgendwas oder irgendwem ungelesen zuzustimmen, bleibt. Wenn es sich auch mit jedem "Ja, ich habe die AGB gelesen und akzeptiert" deutlicher weniger stark bemerkbar macht. Apple ist da natürlich keine Ausnahme, auch andere Anbieter von Internetseiten scheinen viel Spaß an langen AGB zu haben.

Lesefreundlicher hat es die Seite 500px.com gelöst. Die AGB (im Englischen "Terms of Service" genannt) sind auch hier nicht gerade kurz, aber: Alle Paragraphen der AGB sind rechts daneben mit kurzen Erklärungen versehen. Diese fassen die einzelnen Paragraphen zusammen. Kurze, großgeschriebene Sätze helfen hier, die Informationen schnell zu erfassen.

Die kurzen Erklärungen sind allerdings nicht rechtlich bindend, und natürlich könnte rechts auch eine zu oberflächliche und vielleicht sogar falsche Erklärung stehen.

Aber: Ob man nun AGB ganz ohne zu Lesen zustimmt oder vielleicht auf ein falsche Erklärung hereinfällt, da ist das Letztere dann doch das kleinere der zwei Übel. Beim Besucher der Internetseite hinterlassen die Erklärungen zumindest ein weniger schlechtes Gefühl.


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